Das Flugeinmaleins für Passagiere - Was Luftfahrtbegriffe bedeuten
Datum: Dienstag, dem 02. November 2010
Thema: Hotel Infos


Heutzutage ist ein Minimum an Englischkenntnissen praktisch unerlässlich. Vor allem am Flughafen und im Flugzeug erleben Reisende, wie schwierig es ist, den Anweisungen in der Fremdsprache zu folgen. Haben die Deutschen Begriffe wie Counter, Departure und Security Check längst verinnerlicht, so tun sich doch viele mit der Bedeutung von Jumpseat, Purser oder Galley noch schwer. Das Flugportal fluege.de erklärt, was sich hinter gängigen Luftfahrtausdrücken verbirgt.

Den Check-in haben die Urlauber längst akzeptiert, und auch bei dem Boarding Pass (Bordkarte) oder der Waiting List, auf der Passagiere stehen, die noch keinen Platz in der Maschine haben, ist leicht zu erahnen, worum es sich handelt. Der Voucher, der einen Gutschein für den Wechsel in eine höhere Klasse, den Zugang zu einer Lounge oder eine Sondermahlzeit darstellt, bereitet Fluggästen ebenso wenig Probleme.

Schwieriger wird es dann schon bei Ausdrücken wie Approach (Landeanflug), Load Sheet (Ladeliste des Flugzeugs) oder void (ungültig). Und wahrscheinlich wissen nur wenige, dass sie sich als Airbornes bezeichnen dürfen, sobald sie sich in der Luft befinden. Im Flugzeug treffen Reisende nicht mehr auf Stewards oder Stewardessen, sondern auf Cabin Attendants (Flugbegleiter) oder den Purser beziehungsweise die Purserette. Letztere stellen praktisch Chefstewards oder -stewardessen dar.

Das Gepäck ist nach dem Flug am Baggage Claim abzuholen. Das Schild Customs weist jenen Urlaubern den Weg, die mitgebrachte Gegenstände zu verzollen haben. Wer etwas vermisst, sollte sich zum Lost-and-Found-Schalter begeben.

Weitere Informationen:
news.fluege.de/a-bis-z/verflixte-flugwelt-gaengige-begriffe-aus-der-luftfahrt/21474.html

Kontakt:

Unister GmbH
Lisa Neumann
Barfußgässchen 11
04109 Leipzig

Tel: +49/341/49288-3843
Fax: +49/341/49288-59
lisa.neumann@unister.de

Die Unister-Gruppe vermarktet und betreibt erfolgreiche deutschsprachige Internetportale im Reisebereich wie ab-in-den-urlaub.de, www.fluege.de, hotelreservierung.de, reisen.de und travel24.com. Außerdem tritt sie mit urlaubstours.de als Reiseveranstalter auf und versteigert Reisen über auvito.de, das kostenlose Online-Auktionshaus. Komplementäre Produkte und Dienstleistungen werden aus den Bereichen Finanzen mit private-krankenversicherung.de und Verbraucherinformation mit preisvergleich.de angeboten.
(Interessante Leipzig News & Leipzig Infos @ Leipzig-News.net.)

Veröffentlicht von >> Unister << auf Freie-PresseMitteilungen.de


Heutzutage ist ein Minimum an Englischkenntnissen praktisch unerlässlich. Vor allem am Flughafen und im Flugzeug erleben Reisende, wie schwierig es ist, den Anweisungen in der Fremdsprache zu folgen. Haben die Deutschen Begriffe wie Counter, Departure und Security Check längst verinnerlicht, so tun sich doch viele mit der Bedeutung von Jumpseat, Purser oder Galley noch schwer. Das Flugportal fluege.de erklärt, was sich hinter gängigen Luftfahrtausdrücken verbirgt.

Den Check-in haben die Urlauber längst akzeptiert, und auch bei dem Boarding Pass (Bordkarte) oder der Waiting List, auf der Passagiere stehen, die noch keinen Platz in der Maschine haben, ist leicht zu erahnen, worum es sich handelt. Der Voucher, der einen Gutschein für den Wechsel in eine höhere Klasse, den Zugang zu einer Lounge oder eine Sondermahlzeit darstellt, bereitet Fluggästen ebenso wenig Probleme.

Schwieriger wird es dann schon bei Ausdrücken wie Approach (Landeanflug), Load Sheet (Ladeliste des Flugzeugs) oder void (ungültig). Und wahrscheinlich wissen nur wenige, dass sie sich als Airbornes bezeichnen dürfen, sobald sie sich in der Luft befinden. Im Flugzeug treffen Reisende nicht mehr auf Stewards oder Stewardessen, sondern auf Cabin Attendants (Flugbegleiter) oder den Purser beziehungsweise die Purserette. Letztere stellen praktisch Chefstewards oder -stewardessen dar.

Das Gepäck ist nach dem Flug am Baggage Claim abzuholen. Das Schild Customs weist jenen Urlaubern den Weg, die mitgebrachte Gegenstände zu verzollen haben. Wer etwas vermisst, sollte sich zum Lost-and-Found-Schalter begeben.

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